Klassische Betreuung des Unternehmers nach dem Arbeitssicherheitsgesetz(AsiG) und

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):

Regelmäßige Betriebsbegehungen


Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen 


Unterweisung von Mitarbeitern


Hilfe bei der Auswahl und dem Einsatz von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung


Erstellung von Betriebsanweisungen, Wartungs-, Alarm-, Flucht- und Rettungsplänen


Beratung beim Gefahrstoffmanagement


Erstellung von Statistiken zum Thema Arbeitsunfällen und Ursachenanalyse


Integration des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in vorhandene Managementsysteme


Grund- oder Anlassbezogene Betreuung für Betriebe bis max. 10 Mitarbeiter nach DGUV Vorschrift 2

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